Das bayerische Landtagswahlsystem basiert auf einem personalisierten Verhältniswahlrecht. Die Wahlperiode beträgt in Bayern 5 Jahre.
Bei der Landtagswahl in Bayern haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme für den Direktkandidaten im eigenen Wahlkreis und eine Zweitstimme für eine Landesliste einer Partei.
Die Erststimme wird im Wahlkreis nach dem Mehrheitswahlrecht vergeben. Der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Landtag ein.
Die Zweitstimme wird für eine der zugelassenen Landeslisten abgegeben. Die Sitze im Landtag werden nach einem komplizierten Verfahren, dem Bayerischen Modell, auf die Parteien verteilt. Dabei kombiniert es Elemente der Verhältniswahl und der Ausgleichsmandate.
Die Parteien erhalten Sitze im Verhältnis zu ihrer Zweitstimmenanteile im Freistaat Bayern. Dabei erfolgt die Verteilung zunächst nach dem d'Hondt-Verfahren. Anschließend werden aber eventuelle Überhang- und Ausgleichsmandate berücksichtigt, um das Verhältnis zwischen Zweitstimmen und Sitzanteilen auszugleichen. Dadurch können mehr Abgeordnete im Landtag vertreten sein als durch die Zweitstimmen eigentlich vorgesehen wären.
Die Anzahl der Sitze im Landtag beträgt derzeit 205.
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